Allgemeine Geschäftsbedingungen


„Fit im Rollstuhl“

Mit der Anmeldung werden die folgenden „Allgemeine Geschäftsbedingungen“ anerkannt: Dies gilt zugleich für etwaige „Besondere Teilnahmebedingungen“, die bei bestimmten Veranstaltungen dem Teilnehmer mit der Teilnahmebestätigung bekannt gegeben werden.

1. Anmeldung, Übernachtung
(1) Die Anmeldung zu Veranstaltungen und Workshops ist in jedem Fall schriftlich bei „Fit im Rollstuhl“ (nachfolgend FIR) vorzunehmen. Sowohl Anmeldungen als auch Anmeldebestätigungen können per E-Mail vorgenommen werden oder direkt unter www.fitimrollstuhl.de erfolgen. Besondere Zulassungs- oder Auswahlkriterien für bestimmte Maßnahmen bleiben davon unberührt.
(2) FIR bestätigt die Teilnahme. Mit Zugang der Bestätigung kommt der Vertrag zustande. Kann eine Anmeldung nicht berücksichtigt werden, so teilt FIR dies dem Angemeldeten mit.
(3) Bei mehrtägigen Veranstaltungen ist jeder Teilnehmer selbst für seine Übernachtung verantwortlich. Hotel bzw. Unterkunftsempfehlungen können bei FIR angefragt werden.

2. Zahlungsbedingungen
(1) Sofern keine anderen Zahlungsbedingungen schriftlich vereinbart werden, ist die Zahlung mit der Rechnungsstellung durch FIR fällig.
(2) Zusätzliche Kosten für besondere Maßnahmen (z.B. BIA Messung, Haltungsanalyse) fallen nur dann an, wenn dies in der Ausschreibung ausdrücklich genannt sind.
(3) Eine nicht fristgerechte Zahlung führt zum Ausschluss von der gebuchten Veranstaltung/Workshop.

3. Rücktritt und Kündigung, Krankheit
(1) Bei Veranstaltungen/Workshops kann der Teilnehmer vom Vertrag zurücktreten, wenn er den Rücktritt unter Einhaltung einer Frist von mindestens vier Wochen vor Beginn der Veranstaltung FIR schriftlich mitteilt. Maßgebend ist der Eingang der Rücktrittserklärung bei FIR.
(2) Bereits bezahlte Entgelte werden in diesem Falle unter Einbehaltung einer Verwaltungskostenpauschale erstattet. Bei Veranstaltungen/Workshops mit einem Entgelt bis zu 200 € wird eine Verwaltungspauschale von 25 € erhoben. In allen anderen Fällen wird eine Verwaltungspauschale in Höhe von 10 v. H. des Entgelts fällig.
(3) Erfolgt der Rücktritt nicht fristgerecht oder erscheint der Teilnehmer nicht oder nur zeitweise, so ist der Teilnehmer zur Zahlung des vollen Entgelts verpflichtet. Die Stellung eines Ersatzteilnehmers ist möglich.
(4) Hat der Teilnehmer die Rechnung von FIR erhalten, muss die Originalrechnung zusammen mit der Rücktrittserklärung eingereicht werden, damit die Rückzahlung veranlasst werden kann.
(5) Legt der Teilnehmer ein ärztliches Attest vor, durch das seine Nichtteilnahmemöglichkeit bestätigt wird, ist ein Rücktritt jederzeit möglich. Bereits bezahlte Entgelte werden anteilig der bereits in Anspruch genommenen Leistungen erstattet.
(6) Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

4. Absage, Ausfall und Verlegung von Veranstaltungen/ Workshops
(1) FIR hat das Recht, insbesondere bei nicht ausreichenden Anmeldungen, Veranstaltungen/Workshops abzusagen. Bereits gezahlte Entgelte werden in diesem Falle erstattet.
(2) Nachholtermine können anberaumt werden. Ersatz- und Folgekosten der Teilnehmer wegen Ausfall oder Verschiebung von Veranstaltungen sind ausgeschlossen. Die Veranstaltungsorte werden in der Regel mit der Ausschreibung der Veranstaltung/ des Workshops bekannt gegeben.

5. Wechsel der Trainer, Dozenten
Soweit der Gesamtzuschnitt der Veranstaltung nicht wesentlich beeinträchtigt wird, berechtigen der Wechsel der Trainer/Dozenten und Verschiebungen im Ablauf den Teilnehmer weder zum Rücktritt vom Vertrag noch zur Minderung des Entgeltes. Die Möglichkeit zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

6. Ausschluss von der Teilnahme
FIR ist berechtigt, Teilnehmer in besonderen Fällen, z. B. Zahlungsverzug (siehe Ziffer 2 Abs. 3), Störung der Veranstaltung und des Betriebsablaufes, von der weiteren Teilnahme auszuschließen. Im Fall eines Ausschlusses richtet sich der finanzielle Anspruch von FIR nach Ziffer 3 der Allgemeinen Teilnahmebedingungen.

7. Haftung
Die Haftung von FIR für Schäden, insbesondere für solche aus Unfällen, Beschädigungen, Verlust oder Diebstahl ist ausgeschlossen, es sei denn, dass der Schaden auf einem vorsätzlichen oder grobfahrlässigen Verhalten von FIR oder seiner Erfüllungsgehilfen beruht. FIR empfiehlt den Abschluss einer Reiserücktritts-/ Reiseabbruch-Versicherung. Anbieter hierzu finden Sie im Internet.

8. Datenspeicherung/ Datenschutz/ Gestattungsvereinbarung
Durch die Anmeldung erklärt sich der Teilnehmer mit der Be- und Verarbeitung der personenbezogenen Daten für Zwecke der Veranstaltungsabwicklung sowie mit der Zusendung späterer Informationen im Zusammenhang mit Veranstaltungen/ Workshops von FIR einverstanden. Der Teilnehmer gewährt FIR sowie den mit FIR zusammenarbeitenden Partnern das Recht, sämtliche, während der Veranstaltung gemachten Bild- und/oder Tonsequenzen für Foto, Print, Radio, TV oder Internet für jede Art der Veröffentlichung wie Promotion, Werbung, Handelsaktionen und vergleichbare auch kommerzielle Zwecke, räumlich und zeitlich unbeschränkt, bearbeitet und unbearbeitet sowie an Dritte übertragbar zu verwenden und zwar ohne gesonderte Vergütung, Rückvergütung oder einen Aufschlag irgendeiner Art.

9. Nebenabreden, Salvatorische Klausel
(1) Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch bezüglich der Abänderung dieser Schriftformklausel.
(2) Die Unwirksamkeit eines Teils dieser Bestimmungen berührt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Unwirksame Bestimmungen sind durch wirksame Regelungen zu ersetzen, die dem Sinn und Zweck der als unwirksam erkannten Bestimmung möglichst nahekommen.

10. Gerichtsstand und Erfüllungsort
Erfüllungsort und für den vollkaufmännischen Verkehr vereinbarter Gerichtsstand ist Gießen.